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FAQs
Kann eine Kommune die Kommunikationsart „SMS“ ausschalten?
Grundsätzlich zielt die Softwarelösung auf Einzelerfassungen von Fundsachen ab, da der Matching-Algorithmus hierdurch am effizientesten arbeitet. Individuelle organisatorische Lösungen sind aber möglich.
Besteht die Möglichkeit eine Authentifizierung über die BundID durchzuführen?
Ja.
Erfolgt ein Trefferabgleich nur zu den Fundbüros/Kommunen, welche die Lizenz nutzen?
Ja.
Sind Sprachen im Online-Dienst editierbar?
Nein.
Ist eine Anzeige der möglichen Fundstücke nur in einem bestimmten, festgelegten Gebiet möglich oder auch in ganz Deutschland?
Der Matching-Algorithmus berücksichtigt Funde aus ganz Deutschland. Es werden aber üblicherweise diejenigen Funde angezeigt, welche in der unmittelbaren geographischen Nähe erfasst wurden.
Kann eine Region als Verlustort eingegeben werden?
Ja. Die Möglichkeit einer Lieferung ist standardmäßig nicht im Online-Dienst enthalten.
Können den Ergebnissen der Suche Bilder hinzugefügt werden?
Ja.
Ist die Datenschutzerklärung allgemein gehalten?
Ja. Die Bürger/-innen stimmen zu, dass ihre Daten an das zuständige Fundbüro, welches den Fundgegenstand verwaltet, übermittelt werden.
Kann eine Region als Verlustort eingegeben werden?
Ja. Die Möglichkeit einer Lieferung ist standardmäßig nicht im Online-Dienst enthalten.
Ist eine Anmeldung im Backend über eine 2-Faktor-Authentifizierung möglich?
Der Online-Dienst beinhaltet eine Authentifizierung über einen Benutzernamen und Passwort.
Sind Verlustmeldungen zu Tieren möglich?
Ja.
Welche LeiKa-Leistungen werden von der Software abgedeckt?
Die Lösung deckt die im Rahmen des Umsetzungsprojektes Fundsachen als umsetzungsrelevant markierte LeiKa-Leistung Fundsachen Entgegennahme 99089017261000 ab.
Erfolgt eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises?
Nein.
Wie sieht die Matching-Ansicht für Bürger/-innen beim Verlust des Personalausweises aus?
Ein Merkmal in Form eines Auges kennzeichnet die Daten, welche öffentlich einsehbar sind. Alle weiteren Daten sind nur für Mitarbeitende im Fundwesen sichtbar. Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.
Können unter den Finder/-innenangaben auch geltend gemachte Finder/-innenrechte hinterlegt werden?
Ja.
Deckt der Online-Dienst Fundsachen die Versteigerung von Fundsachen und Nachfragen nach Fundsachen sowie die Abholung von Fundsachen ab?
Ja. Eine Onlineversteigerung umfasst der Online-Dienst standardmäßig aber nicht.
Können Gebührenberechnungen hinterlegt und in der Verlierer/-innenbenachrichtigung aufgelistet werden? Ist es möglich entsprechende Kostenbescheide zu erlassen?
Ja.
Ist die Fundaushändigung mit digitaler Unterschrift möglich?
Nein.
Wird beim PLZ-Feld noch die führende Null übernommen?
/
Besteht die Möglichkeit zur Abbildung/Verknüpfung des Online-Dienstes Fundsachen auf der Homepage der Kommunen?
Ja.
Sind die standardisierten Kategorien der Fundsachen im Online-Dienst abänderbar bzw. ausblendbar?
Nein. Die Kategorien werden laufend zentral angepasst.
Ist die Erfassung von gesammelten Fundsachen (z.B. bei geringwertigen Fundsachen aus Verkehrsbetrieben) möglich?
Grundsätzlich zielt die Softwarelösung auf Einzelerfassungen von Fundsachen ab, da der Matching-Algorithmus hierdurch am effizientesten arbeitet. Individuelle organisatorische Lösungen sind aber möglich.
Gibt es Klickstrecken für die Kommunen zum Testen des Online-Dienstes?
Nein
Ist eine Sammelaussonderung (z.B. bei Abgabe von Fahrrädern) möglich?
Ja.
Wie lange beträgt die Laufzeit des Rahmenvertrages?
Vier Jahre ab dem Termin des Zuschlages.
Ist die Erstellung von Negativbescheinigungen für Versicherungen möglich?
Ja.
Wie lange beträgt die Laufzeit des Rahmenvertrages?
Vier Jahre ab dem Termin des Zuschlages.
Wie sieht die rechtliche Begründung für die Nachnutzung von EfA-Diensten aus?
Es wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt und ein Rahmenvertrag zur Nachnutzung des Online-Dienstes für die ganze Bundesrepublik Deutschland durch den Freistaat Sachsen geschlossen. Auf dieser Grundlage können Einzelabrufe getätigt werden, ohne ein eigenes Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Gibt es Schnittstellen zur eAkte (Enaio) und VOIS Meso?
Nein.
Gibt es ein eigenes Kassenprogramm zur Zahlung der Verwaltungsgebühren?
Nein.
Sind die Preise in diesem SaaS-Preismodell unabhängig von der Fallzahl der Fundsachen?
Ja.
Gibt es schon eine feste Zusage, ob der Bund die Kosten für die Anbindung des Online-Dienstes im Jahr 2023 übernimmt?
Nein.
Wird die Leistung „Fundsachen“ über den FIT-Store oder den govdigital Marktplatz zum Abruf angeboten?
Dieser Punkt ist in Klärung.
Kann man als aktueller Bestandskunde von RUBICON zukünftig über den Rahmenvertrag abrufen?
Ja.
Bleiben die Konditionen des Online-Dienstes für 2024 identisch wie in 2023?
Ja.
Werden die Kosten jährlich neu berechnet (hinsichtlich Einwohner/-innenzahl)?
Nein. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleiben die Kosten gleich.
Kann eine Landeslizenz erworben werden?
Bei diesem Wunsch muss eine individuelle Prüfung stattfinden.
Können durch Finder/-innen Fundanzeigen erstellt werden?
Ja.
Ist eine App geplant?
Nein.
Gibt es die Möglichkeit nach zukünftig ablaufenden Fundsachen zu filtern?
Ja.
Können Formulare und Anschreiben von den Kommunen selbst eingestellt werden?
Ja.